Antrag: Nachhaltig wirtschaften – kommunale Aufträge nach klaren Qualitätskriterien vergeben
1. Der Rat nutzt die neue kommunale Entscheidungsfreiheit nach § 75a Gemeindeordnung NRW und beauftragt die Verwaltung, transparente Prinzipien und Kriterien für die Vergabe öffentlicher Aufträge unterhalb der EU-Schwellenwertgrenze der Stadt Wassenberg festzulegen.
Die Vergabekriterien der Stadt Wassenberg sollen insbesondere die folgenden Aspekte umfassen:
• Lebenszykluskosten (Anschaffung, Wartung, Energieverbrauch, Reparatur, Entsorgung),
• Langlebigkeit, Wartungsfreundlichkeit, Reparaturfähigkeit
• Energie- und Ressourceneffizienz,
• Klimafolgekosten und Umweltauswirkungen,
• Recyclingfähigkeit und Materialherkunft sowie
• die Wirtschaftlichkeit über die gesamte Nutzungsdauer/ Laufzeit.
2. Die Verwaltung prüft, ob und inwieweit die zu treffenden Regelungen auf zukünftige Beteiligungen bzw. kommunale Unternehmen ausgeweitet werden bzw. wie diese gleichsam auf die Festlegungen der Verwaltung verpflichtet werden können.
3. Die Verwaltung berichtet dem Rat jährlich über Anwendung, Wirkung und Evaluation der festgelegten Vergabekriterien.
Historie
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17.12.2025 Antrag gestellt
Antrag im Ausschuss gestellt
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05.02.2026 Antrag abgelehnt
Der Antrag wurde im Rat abgelehnt.