Antrag: Photovoltaikanlagen auf Dach- und Fassadenflächen auf und an kommunalen Gebäuden

Aus der Kategorie: Umwelt- und Klimaschutz
Status: gestellt

Beschreibung

Die Fraktion Bündnis‘90/Die Grünen im Rat der Stadt Wassenberg beantragt folgendes:

Der Rat der Stadt Wassenberg möge beschließen, dass

  1. Die Verwaltung überprüft, welche Flächen für den Bau von Photovoltaik-Dachsowie Fassadenanlagen geeignet sind. Die Nichteignung ist zu begründen und gleichzeitig darzulegen unter welchen Voraussetzungen eine Eignung herbeigeführt werden kann. Für die Erstellung dieser Potentialanalyse kann u.a. die „Förderung von Beratungsleistungen zum Photovoltaikausbau“ des Landes NRW i.H.v von 40.000 € in Anspruch genommen werden.
  2. Dem Rat sind anschließend zeitnah mögliche Ausbauempfehlungen bis zur vollständigen Potentialausnutzung, gestaffelt über die kommenden 20 Jahre – beginnend mit dem Jahr 2022, zur Entscheidung vorzulegen. Die Verwaltung möge dem Rat jährlich über den konkreten Umfang des Ausbaus Rechenschaft ablegen und aufzeigen wie viel des aktuellen Potentials im Vorjahr installiert wurde. Wenn in einem Jahr weniger als fünf Prozent der möglichen Flächen umgesetzt wurde, ist dies in den Folgejahren nachzuholen.
  3. Die Verwaltung soll den Solarausbau aktiv vorantreiben. Um eine möglichst hohe Nutzung von Dach- und Fassadenflächen zu erreichen, sind sowohl eigene städtische Investitionen (beispielsweise 10% Eigenanteil zur Erlangung von Fördergeldern aus dem „Programm zur Förderung zur Energiewende des Landes NRW) anzustoßen, als auch geeignete Investoren (z.B. regionale Stromversorger wie NEW RE, EWV und WEP oder Energiegenossenschaften) zu suchen, denen Dachflächen gegen Pacht zur Verfügung gestellt werden. Die Einnahmen könnten zum weiteren Solarausbau genutzt werden.

Begründung:

Die vorhandenen Dach- und Fassadenflächen auf und an den kommunalen Liegenschaften der Stadt Wassenberg werden derzeit nicht bzw. nicht im notwendig möglichen Maße für die Erzeugung von Solarstrom genutzt. Um dem Rat eine Entscheidungsgrundlage für die Möglichkeiten der vorhandenen Erzeugungskapazitäten zu geben, erscheint es sinnvoll eine Aufstellung dieses Potentials zu erstellen. Als Ergebnis sollte erkennbar werden, wie viel Solarstrom maximal auf den kommunalen Flächen derzeit erzeugt werden kann. Eine in der Vergangenheit eventuell schon erfolgte Aufstellung soll an den aktuellen Stand der Technik angepasst werden.

Hierzu kann sich die Stadt Wassenberg z.B. der Förderung des Landes NRW bedienen. Das Land fördert 90% der Kosten bis maximal 40.000 . Förderfähig € sind hierbei Machbarkeitsstudien, Wirtschaftlichkeitsanalysen, Vorplanungsstudien und Voruntersuchungen der Statik sowie der Standsicherheit für die Errichtung von Photovoltaikanlagen auf kommunalen Gebäuden. Studien, Analysen und Gutachten sind durch qualifizierte externe Berater zu erstellen und müssen anbieterneutral und unabhängig sein. Da diese Förderung bis zum 20.11.2021 beantragt werden muss, sollte die Verwaltung zeitnah den Antrag stellen.

Ob die identifizierten Flächen dann z.B. an einen Investor verpachtet werden, ist im Einzelfall zu Prüfen. Im ersten Schritt sollte das „Programm zur Förderung zur Energiewende des Landes NRW“(Förderung von Photovoltaik-Dachanlagen auf kommunalen Gebäuden zusammen mit einem Batteriespeicher) ausgenutzt werden. Auch hier würde die Stadt Wassenberg bis zu 90% der zuwendungsfähigen Ausgaben und bis zu 350.000€ pro Gebäude/Anlage erhalten. Voraussetzung ist in diesem Fall, dass die Anlage entsprechend des Eigenverbrauchs zu erstellen ist. Eine Einspeisung ist bei diesem Modell nicht möglich. Bei diesem Programm fördert das Land zwar in erfreulich hohem Rahmen die einzelne Anlage, aber die Voraussetzungen der Förderung (Eigennutzung, Stromspeicher, Einspeisung nicht möglich, größe der Anlagen am Verbrauch gedeckelt) sind eng gesteckt. Auch werden in diesem ersten Schritt nur sehr kleine Eigenverbrauchsanlagen zum Tragen kommen. Die verbleibenden Flächen sollten dann mittelfristig wie im oben beschriebenen Stufenausbau z.B. durch Investoren genutzt werden.

Verantwortung und Chancen – ökologisch und wirtschaftlich

Auch die Stadt Wassenberg hat unserer Meinung nach Ihren Beitrag zur Reduktion des CO²- Ausstoßes und zur Klimaneutralität zu erbringen. Nur mit vielen kleinen Bausteinen, welche dann aber auch zeitnah umgesetzt werden, kann ein nennenswerter Beitrag zum Klimaziel erreicht werden. Die Umsetzung der aufgezeigten Möglichkeiten kann ein Umdenken in der Bevölkerung bewirken und auch dort zu Verhaltensänderungen führen. Nur so kann die Energiewende gelingen. Die Ausnutzung von Förderprogrammen sollte aus ökologischen Gründen auch schon dann erfolgen, wenn eine Wirtschaftlichkeit (unter den aktuellen Strom-, CO²- und Energiepreisen) erst über einen mittelfristigen Betrachtungszeitraum erkennbar wird.

Zusammenfassung:

Ziel sollte sein, einen vollständigen Überblick über alle kommunalen Gebäude im Hinblick auf die grundsätzliche Nutzung von Photovoltaik-Dach- und Fassadenanlagen zu erhalten. Der Ausbau von Photovoltaikanlagen ist wichtiger Baustein der Energiewende und wichtig zur Einhaltung der Klimaschutzziele in Europa, Deutschland, NRW und auch in Wassenberg. Mit der Nutzung der Förderprogramme ließe sich ein erster Schritt auf kommunaler Ebene innerhalb der Stadt Wassenberg realisieren.

Wir bitten den Rat daher unseren Antrag zu unterstützen.

Historie

  • 27.09.2021 Antrag gestellt

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