Antrag: Umgestaltung der Erkelenzer Straße aus dem Maßnahmenteil I

Aus der Kategorie: Verkehr und ÖPNV
Status: gestellt

Beschreibung

Die Fraktion Bündnis‘90/Die Grünen im Rat der Stadt Wassenberg beantragt folgendes:

Der Rat der Stadt Wassenberg möge beschließen, dass die Umsetzung des Ausführungsplanungsentwurfes zur Umgestaltung der Erkelenzer Straße aus dem Maßnahmenteil I des integrierten Verkehrs- und Radwegekonzepts um ein Jahr zurückgestellt wird. Wir beantragen für diesen Zeitraum einen Verkehrsversuch gemäß §45 Abs. 9 , Nr. 7 der StVO mit einem generellen Tempolimit (Strecke 30 km/h).

Begründung:

Im Planungs-, Umwelt- und Klimaausschuss vom 09.05.2023 wurde unter dem TOP 2 der Maßnahmenteil I zum integrierten Verkehrs- und Radwegekonzept zur Kenntnis genommen und zur Ausführungsplanung freigegeben. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hatten weiteren Klärungsbedarf angekündigt. In der Zwischenzeit hat ein Ortstermin der Grünen Fraktion unter fachkundiger Begleitung des ADFC stattgefunden. Nach eingehender Beratung mit dem externen Sachverstand kam die Fraktion zu dem Ergebnis, dass bei den geplanten Maßnahmen die Sicherheit der Fahrradfahrenden auf dem Schutzstreifen mit weiterhin Tempo 50km/h nicht gewährleistet ist.

Da alle Fraktionen sowie die Verwaltung gleichermaßen den Fußgänger- und Radverkehr auf der Erkelenzer Straße stärken wollen und dies auch durch den Beitritt zur Initiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten“ zum Ausdruck gebracht haben, beantragen wir einen Verkehrsversuch mit Strecke 30 km/h gemäß §45 Abs. 9 , Nr. 7 der StVO.

In den zwölf Monaten der Testphase sollen Daten erhoben und danach ausgewertet werden, die der Erforschung des Verkehrsverhaltens, der Verkehrsabläufe sowie der Erprobung geplanter verkehrssichernder oder verkehrsregelnder Maßnahmen dienen. Die Bemessungsverkehrsstärken sollen die Wirkung aller geplanten Maßnahmen im ÖPNV, KfZ-, Rad- und Fußverkehr berücksichtigen.

Folgende Ziele sollen mit dem Verkehrsversuch erreicht werden:

  • Erhöhung der Sicherheit der Fahrradfahrenden bei Strecke 30km/h. Die Geschwindigkeit beim Aufprall ist entscheidend für die Schwere eines Unfalls. Verschiedene Studien zeigen, dass eine Kollision bei Tempo 50 erheblich gefährlicher für ungeschützte Verkehrsteilnehmer*innen ist als bei Tempo 30.
  • Weniger Lärm- und Abgasbelastung durch reduzierte Geschwindigkeit
  • Erhebliche Einsparung von Kosten durch evtl. nicht notwendige bauliche Maßnahmen
  • Erfahrung sammeln, ob durch die Reduzierung des Tempolimits die beabsichtigte Verkehrslenkungswirkung für den Durchgangsverkehr erreicht werden kann (von Erkelenzer Straße auf die B221n)

Nach einer positiven Auswertung des Verkehrsversuches sollte die Option der Umwidmung einer Hauptverkehrsstraße in eine Sammelstraße genutzt werden, um ein dauerhaftes Tempo 30 zu ermöglichen. Hierbei könnte die Verwaltung selbst entscheiden und ist nicht auf die Zustimmung bzw. Anordnung der Kreisverkehrsbehörde angewiesen.

Aufgrund der positiven Erfahrungen mit einer Testphase der unechten Einbahnstraße am Forster Weg bitten wir den Rat daher unseren Antrag zu unterstützen.

Historie

  • 03.06.2023 Antrag gestellt

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